Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben das Recht, sich direkt mit ihrer Chipkarte an mich, als kassenzugelassen Psychotherapeutin, zu wenden. Wenn Sie von einem Arzt überwiesen wurden ist es nützlich zur Mitbehandlung oder Abklärung medizinischer Probleme eine Überweisungsschein mitzubringen aber nicht Pflicht.
Mitglieder von privaten Kassen ist zu empfehlen sich vor Beginn einer Therapie über die Bedingungen und Konditionen ihres Versicherungsvertrages zu informieren und die Möglichkeiten für Kostenübernahmen zu klären.
Mitglieder der gesetzlichen Kassen haben die Möglichkeit bis zu 4 Vorgespräche vor Beginn einer Therapie in Anspruch zu nehmen oder bis zu 6 Sprechstunden . Sie können ein Entspannungsverfahren erlernen mit bis zu 12 Termine oder eine Akuttherapie mit bis zu 24 Stunfden beginnen. Ist die Entscheidung zur tiefenpsychologisch fundierten Therapie gefallen bekommen sie von mir einen Konsiliarbericht, mit dem sie zu einem Arzt ihres Vertrauens gehen um eventuelle medizinische Ursachen abklären zu lassen. Wenn der Konsiliarbeicht wieder bei mir angekommen ist kann ein Therapieantrag bei der Kasse gestellt werden und es dauert im Schnitt 1-2 Wochen bis die Therapie beginnen kann.
Besteht der Wunsch, die Kosten selbst zu zahlen oder übernimmt die Versicherung die Kosten nicht, entfällt das Antragsverfahren. Die Honorarvereinbarung wird dann individuell getroffen und orientiert sich an der Gebührenordnung.